Farbe #85bf4a: Kräftiges helles Limettengrün
#85bf4a ist rgb(133, 191, 74) in RGB und oklch(74.035% 0.16029 131.564) in OKLCH. Alle weiteren Formate, Farbtöne und Kontrastwerte findest du unten.
Erkannt als HEX
- Strg VFarbe überall einfügen
- LeertasteZufallsfarbe
- CHEX kopieren
- Limettengrün
- Hell
- Kräftig
- Neutral
- ≈ Pistazie
- lime-500
- Schwarz 25 %
Innerhalb von sRGB: sieht auf jedem Bildschirm gleich aus.
Abstufungen
Von der hellsten zur dunkelsten. Klick auf eine Stufe, um sie zu übernehmen.
Harmonien
Als Palette öffnenZuletzt
Farben, die du auswählst oder kopierst, erscheinen hier. Sie bleiben auf diesem Gerät.
Über #85bf4a
#85bf4a ist ein kräftiges helles limettengrün. In OKLCH hat die Farbe die Helligkeit 74 %, das Chroma 0.16 und den Farbton 132°.
Innerhalb von sRGB: sieht auf jedem Bildschirm gleich aus.
Weißer Text erreicht darauf einen Kontrast von 2.2:1, schwarzer Text 9.55:1. Besser lesbar ist also schwarzer Text.
Die nächste benannte Farbe ist Pistazie (#93c572). In Tailwind CSS kommt lime-500 am nächsten.
Heller: #85bf4a mit Weiß gemischt
Dunkler: #85bf4a mit Schwarz gemischt
Ruhiger: #85bf4a mit weniger Sättigung
Ähnliche benannte Farben
Farben, die zu #85bf4a passen
Fragen zu #85bf4a
Welche Farbe ist #85bf4a?
#85bf4a ist ein kräftiges helles limettengrün. Die nächste benannte Farbe ist Kräftiges helles Limettengrün. In RGB ist das rgb(133, 191, 74), in HSL hsl(89.74, 47.76%, 51.96%) und in OKLCH oklch(74.035% 0.16029 131.564).
Welche Farben passen zu #85bf4a?
Die Komplementärfarbe von #85bf4a ist #cc8bf4. Ruhiger wirkt die Kombination mit den analogen Farben #c0ad00 und #15c98a. Die triadischen Partner sind #55afff und #fe7b91.
Ist weißer oder schwarzer Text auf #85bf4a besser lesbar?
Schwarzer Text ist auf #85bf4a besser lesbar: Weiß ergibt ein Kontrastverhältnis von 2.2:1, Schwarz 9.55:1. WCAG AA verlangt für Fließtext mindestens 4,5:1.
Ist #85bf4a eine warme oder kühle Farbe?
#85bf4a wirkt neutral. In OKLCH liegt der Farbton bei 132 Grad, die Helligkeit bei 74 % und das Chroma bei 0.16.